Hinweisgeberschutzgesetz
Smart. Kostengünstig. Schnell umzusetzen.
Schafft ein sicheres und transparentes Arbeitsumfeld
Das Hinweisgeberschutzgesetz soll sicherstellen, dass eure Mitarbeitenden auf Missstände im Unternehmen aufmerksam machen können, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Mit unserem Hinweisgebersystem erfüllt ihr nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern stärkt auch das Vertrauen eurer Teams. Unsere effiziente, cloudbasierte Lösung macht es leicht, Hinweise sicher und anonym zu melden – und hilft euch dabei, eine offene Unternehmenskultur zu fördern. Erfahrt mehr darüber, wie euer Unternehmen von dieser modernen und verlässlichen Lösung profitieren kann!
Wer muss das hinweisgeberschutzgesetz umsetzen?
Unternehmen 50+
Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitende
Ab 250 Mitarbeitenden sofort, Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitenden bis spätestens 17. Dezember 2023.
Öffentliche Stellen
Öffentliche Verwaltung
Dazu gehören Bund, Länder und Kommunen mit über 10.000 Einwohnern.
Finanzdienstleister
Finanzdienstleister und besondere Berufsgruppen
Auch kleinere Unternehmen in besonders regulierten Branchen wie Finanz- und Versicherungswesen müssen es umsetzen.
Unsere LÖSUNG FÜR EUCH - Hinweisgeberschutzgesetz-System
Ein sicheres Hinweisgebersystem aufzubauen, das alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt, ist oft eine Herausforderung – sei es durch fehlende Kapazitäten oder Fachwissen. Ein externes System stärkt das Vertrauen eurer Mitarbeitenden und erleichtert die Nutzung. Wir unterstützen euch mit einer Komplettlösung: von der Einrichtung sicherer Meldewege über die Bearbeitung von Hinweisen bis hin zur Kommunikation mit Hinweisgebenden. So entlastet ihr euer Unternehmen, erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben und das alles einfach, schnell und digital.
Hinweisgeberschutzgesetz
Smart. Kostengünstig. Schnell umzusetzen.