Hinweisgeberschutz

Das Hinweisgeberschutzgesetz, unsere Unterstützung für die neue Pflicht

Viele Unternehmen werden ein Meldesystem brauchen, über das Hinweisgeber vertrauliche Hinweise zu existierenden Rechtsverstößen in Unternehmen geben können. Sie müssen eine „unparteiische Person oder Abteilung“ benennen, die für die Folgemaßnahmen zu den Meldungen von Hinweisgebern (Whistleblowern) zuständig ist.

Meldefristen, Wahrung der Vertraulichkeit, Nachhaltung von begründeten Verdachtsmomenten sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, dies alles sind Folgemaßnahmen die aus den Meldungen von Hinweisgebern (Whistleblowern) entstehen. Zeit, Personal aber auch logistischer Mehraufwand, den unser Team Ihnen gerne professionell abnehmen kann.

Jetzt vorbereiten und für Ende 2023 gut aufgestellt sein!

Das neue Hinweisgeberschutzgesetzt kommt auf uns zu. Genau wie bei der DSGVO gilt ab sofort, besser vorbereiten als am Ende Feuerwehr zu spielen. Aufgrund der aktuellen Gesetzgebung darf noch kein Anbieter einer Meldestelle Produkte oder Dienstleistungen mit einem Preisschild versehen. Denn der Prozess im Hinweisgeberschutzgesetz ist rechtlich noch gar nicht zu 100% klar. 

Wir sind immer auf dem Laufenden und reagieren sofort auf weitere Änderungen. Daher lohnt sich ein kostenloses, unverbindliches Gespräch mit uns, was Ende 2023 auf Unternehmen ab 50 Mitarbeiter zu kommt. Unser Experte auf diesem Gebiet, Uwe Daum, steht jedem Rede und Antwort.

Betrieb einer
unabhängigen Meldestelle
nach §§ 12 bis 18 HinSchG

Wahrung der Vertraulichkeit der Identitäten

Einhaltung von gesetzlichen Firsten und Vorgaben

Nachhaltung von begründeten Verdachtsmomenten

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